Psychotraumatologische Beratung im Zusammenhang mit OEG-Fragen
Für Betroffene und deren AnwältInnen biete ich Beratung bei Ablehnung von OEG-Anträgen und Glaubwürdigkeitsbegutachtungen an.
Seit über zwanzig Jahren arbeite ich in der Schnittstelle zwischen juristischen und psychotherapeutischen Fragestellungen im Bereich des Opferschutzgesetzes. Weder die rein psychologische noch die rein juristische Herangehensweise vermag es, den Folgen komplexer frühkindlicher Traumatisierung alleine gerecht zu werden. Vor Gericht bedarf es der Zusammenführung beider Perspektiven, um Ansprüche angemessen vertreten und druchszetzen zu können.
Eine zentrale Rolle in gerichtlichen Auseinandersetzungen spielen Glaubhaftigkeitsbegutachtungen. Diese Glaubhaftigkeitsbegutachtungen werden jedoch komplexen Störungen oft nicht gerecht - sie unterschätzen häufig die dissoziativen und körperlichen / somatischen Folgen von frühkindlicher Traumatisierung. Mit fundiertem Hintergrundwissen lässt sich eine begründete Gegendarstellung juristisch leichter erfolgreich vertreten. Ich möchte Betroffene und AnwältInnen dabei unterstützen.
Ich biete Beratung und Unterstützung sowie wissenschaftlich fundierte Argumentationshilfe bei ablehnenden Bescheiden an. Durch meine langjährige Erfahrung kann ich zum Beispiel helfen, Unstimmigkeiten in der Glaubhaftigkeitsbegutachtung aufzudecken.
Bei Fragen kontaktieren Sie mich gerne.
Diese Beratung findet zu denselben Bedingungen wie die Supervision statt.
Kontakt
Dr. Brigitte Bosse
Lotharstraße 4
55116 Mainz
Tel.: 06131 234628
Oder nutzen Sie das Kontaktformular.
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